Über die gängigen Honorare für Psychotherapie dürfen laut Bundeswettbewerbsbehörde keine Honorarempfehlungen abgegeben werden. Daher empfehlen wir, sich direkt bei den behandelnden PsychotherapeutInnen zu erkundigen.
Die Kosten einer Psychotherapie hängen davon ab, ob und in welcher Höhe sie von der Sozialversicherung übernommen werden und welcher Anteil selbst bezahlt werden muss.
Manche private Versicherungen haben Psychotherapie in ihrem Leistungskatalog oder zahlen sie als Kulanzleistung.
Bei PsychotherapeutInnen in Ausbildung unter Supervision sind die Honorare für Psychotherapie entsprechend günstiger. Die Krankenkasse gewährt aber bei Behandlungen durch PsychotherapeutInnen in Ausbildung unter Supervision keinen Kostenzuschuss.
Für die Verrechnung mit der Krankenkasse gibt es derzeit zwei gängige Modelle:
Sie können auch Psychotherapeutische Leistungen bei ÄrztInnen in Anspruch nehmen, wenn diese
absolviert haben.
Mit ÄrztInnen gibt es die Möglichkeit im Sinne einer Wahlarztverrechnung oder einer Vertragsregelung abzurechnen, wobei im letzteren Fall direkt mit den Kassen verrechnet wird. Dabei werden sowohl 30-, 50- als auch 60-minütige Sitzungen angeboten.