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Finanzierung

Über die gängigen Honorare für Psychotherapie dürfen laut Bundeswettbewerbsbehörde keine Honorarempfehlungen abgegeben werden. Daher empfehlen wir, sich direkt bei den behandelnden Psychotherapeut:innen zu erkundigen.

Die Kosten einer Psychotherapie hängen davon ab, ob und in welcher Höhe sie von der Sozialversicherung übernommen werden und welcher Anteil selbst bezahlt werden muss.

Manche private Versicherungen haben Psychotherapie in ihrem Leistungskatalog oder zahlen sie als Kulanzleistung.

Bei Psychotherapeut:innen in Ausbildung unter Supervision sind die Honorare für Psychotherapie entsprechend günstiger. Die Krankenkasse gewährt aber bei Behandlungen durch Psychotherapeut:innen in Ausbildung unter Supervision keinen Kostenzuschuss.

Für die Verrechnung mit der Krankenkasse gibt es derzeit zwei gängige Modelle:

Sie können auch Psychotherapeutische Leistungen bei Ärzt:innen in Anspruch nehmen, wenn diese

  • eine Facharztausbildung in Psychiatrie/Neurologie,
  • ein Diplom für psychotherapeutische Medizin (Psy-III Diplom) oder
  • eine Ausbildung nach dem Psychotherapiegesetz

absolviert haben.

Mit Ärzt:innen gibt es die Möglichkeit im Sinne einer Wahlarztverrechnung oder einer Vertragsregelung abzurechnen, wobei im letzteren Fall direkt mit den Kassen verrechnet wird. Dabei werden sowohl 30-, 50- als auch 60-minütige Sitzungen angeboten.