Angebote, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, müssen nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz per 01.01.2016 barrierefrei zugänglich sein.
Aus: Ein Leitfaden von Gerda Deutsch, Mag.a Evelyn Schmied-Wadda und Mag. Markus Bräuer
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