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Psychotherapieausbildung

Die Ausbildung und Ausübung der Psychotherapie ist durch das Psychotherapiegesetz geregelt (BGBI.Nr.361/1990). Als Berufsberechtigungsnachweis zur selbstständigen Ausübung der Psychotherapie gilt der Eintrag in die Psychotherapeut:innenliste des Bundesministeriums für Gesundheit.

Die Ausbildung gliedert sich in den Einführungsteil (Propädeutikum) und den fachspezifischen Teil (Fachspezifi­kum) in einer der gesetzlich anerkannten psychotherapeutischen Richtungen. Das Fachspezifikum kann in einigen Einrichtungen auch mit der Erlangung eines akademischen Grades verbunden sein.

Weitere Informationen über die Ausbildungskosten, rechtliche Grundlagen u.v.m finden Sie im Gesundheitsportal des Bundesministeriums für Gesundheit.